Soziotherapie

Informationen zur Soziotherapie – für Ärzte und Psychotherapeuten

Patientengruppe

Für wen ist die Soziotherapie geeignet?

Soziotherapie ist eine ambulante, extrabudgetäre Krankenkassenleistung nach § 37a SGBV für psychisch kranke Menschen. Sie kann unterstützend und ergänzend die Lücke des psychiatrischen und des klassisch psychotherapeutischen Angebotes schließen.

Die Regelversorgung mit Soziotherapie richtet sich an Patienten mit schwerwiegenden psychischen Erkrankungen aus dem schizophrenen Formenkreis und der Gruppe der affektiven Störungen.

In begründeten Einzelfällen kann Soziotherapie für alle Diagnosegruppen aus dem ICD 10-Kapitel für psychische- und Verhaltensstörungen verordnet werden, sofern eine starke Beeinträchtigung in mehreren Bereichen vorliegt (s. Soziotherapie-Richtlinien).

INFORMATIONEN ZUR SOZIOTHERAPIE – für Ärzte und Psychotherapeuten
INFORMATIONEN ZUR SOZIOTHERAPIE – für Ärzte und Psychotherapeuten

Voraussetzung/Umfang

Leistungsvoraussetzung und – umfang der Soziotherapie

Voraussetzungen

  • Verordnungsgenehmigung der KV unter Benennung des Kooperationspartners (Gemeindepsychiatrischer Verbund) muss vorliegen
  • Verordnung (Formular 26)
  • Betreuungsplan (Formular 27) – kann vom Soziotherapeuten oder gemeinsam mit ihm erstellt werden.

In der Verordnung muss eine Aussage zum Schweregrad der Erkrankung mithilfe der GAF-Skala getroffen werden:In der Regelversorgung liegt der Zielwert bei 40 und nicht über 50 (Ernsthafte Beeinträchtigung).

In begründeten Einzelfällen des gesamten ICD-10-Kapitels für Psychische und Verhaltensstörungen (F00-F99) muss der GAF-Wert bei kleiner/gleich 40 (starke Beeinträchtigung in mehreren Bereichen) liegen.

 

Umfang

Genehmigungsfrei können bis zu 5 Probestunden auch aufgrund einerVerdachtsdiagnose verordnet werden zur Abklärung der Therapiefähigkeit und zur Erstellung des Betreuungsplans (Formular 26, für Hausärzte Formular 28).

Eine Verordnung darf jeweils bis maximal 30 Therapieeinheiten zu 60 Minuten umfassen. Insgsamt können bis zu 120 Stunden je Krankheitsfall innerhalb von höchstens drei Jahren verordnet werden.

Die Leistungen der Soziotherapie werden von zahlreichen Krankenkassen übernommen und sind für den Patienten im üblichen Rahmen zuzahlungspflichtig.

Ziele/Inhalte

Zielsetzung der Soziotherapie

  • Lebenspraktische Anleitung zur selbständigen Nutzung ärztlicher, therapeutischer und sozialer Angebote innerhalb der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung
  • Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausbehandlung sowie poststationäre Begleitung
  • Verbesserung der psychosozialen Kompetenz und Stärkung der Eigenverantwortung

Leistungsinhalte der Soziotherapie

Soziotherapie ist eine schnelle, aufsuchende Hilfe, die im sozialen Umfeld des Patienten stattfindet. Sie unterstützt die ambulante ärztliche bzw. psychotherapeutische Behandlung durch:

  • Analyse der häuslichen, sozialen und beruflichen Situation des Patienten
  • Unterstützung des Patienten bei der Planung, Strukturierung und Bewältigung von Alltagsaufgaben
  • Begleitung bei Terminen bei Bedarf
  • Förderung der Krankheitswahrnehmung
  • Erprobung/Umsetzung von Erlerntem im Lebensumfeld und Förderung eigener Handlungskompetenzen (‚Empowerment‘)
  • Gezielte Trainingsmaßnahmen und Motivationsarbeit, die gesunde Ressourcen fördern (Hilfe zur Selbsthilfe anregen)
  • Aufbau von sinnstiftenden Aktivitäten und sozialen Bezügen, Unterstützung bei der Umsetzung
  • Entwicklung von Strategien zur Konfliktlösung
  • Hilfen zur Krisenbewältigung
INFORMATIONEN ZUR SOZIOTHERAPIE – für Ärzte und Psychotherapeuten
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